Roller und Leichtfahrzeuge
Hinweis |
Seit Jahresbeginn kann der Führerschein Klasse AM bereits mit 15 Jahren erworben werden AM(15). |
Der Umfang der Ausbildung und Prüfung ist identisch! |
Wichtig: Der Führerschein AM(15) gilt NUR in den Bundesländern, die diese Klasse eingeführt haben! |
NRW hat diese Klasse eingeführt, Baden-Württemberg beispielsweise nicht! |
Fahrzeuge |
Roller |
maximal 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren |
maximal 4 kW bei Elektromotoren |
maximal 45 km/h |
Pedelecs, dreirädrige oder vierrädrige Fahrzeuge |
maximal 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren |
maximal 4 kW bei Elektromotoren |
maximal 45 km/h |
weitere Informationen über Leichtfahrzeuge und Pedelecs bitte anfordern! |
Mindestalter |
16 Jahre |
Prüfungen |
theoretische und praktische Prüfung |
Theoretische Ausbildung |
12 Grundstoffthemen |
2 Sonderunterrichte Motorrad |
Praktische ausbildung |
Übungsstunden nach individuellem Bedarf |
Sonderfahrten keine vorgeschrieben |
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne genauere Informationen zu.