Motorrad
Fahrzeuge |
Klasse A2 |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit |
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und |
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, |
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
Klasse A (unbeschränkt) |
– (alle) Krafträder (auch mit Beiwagen) |
– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit von mehr als 15 kW und weitere dreirädrige Fahrzeuge |
Mindestalter |
Klasse A2: 18 Jahre |
Klasse A: |
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, |
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder |
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren. |
Prüfungen |
theoretische und praktische Prüfung |
Theoretische Ausbildung |
12 Grundstoffthemen (bei Erweiterung 6 Grundstoffthemen) |
4 Sonderunterrichte Motorrad |
Praktische ausbildung |
Übungsstunden nach individuellem Bedarf |
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz der Klasse A1) |
5 Überlandfahrten |
4 Autobahnfahrten |
3 Beleuchtungsfahrten |
Sonderfahrten mit Vorbesitz A1 |
Seit Januar 2013 kann die Beschränkung ohne Fahrschulausbildung durch Abnahme einer praktischen Prüfung gelöscht werden. Einige Fahrstunden zur Vorbereitung sind jedoch zu empfehlen. |
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz der Klasse A2) |
5 Überlandfahrten |
4 Autobahnfahrten |
3 Beleuchtungsfahrten |
Sonderfahrten mit Vorbesitz A2 |
Seit Januar 2013 kann die Beschränkung ohne Fahrschulausbildung durch Abnahme einer praktischen Prüfung gelöscht werden. Einige Fahrstunden zur Vorbereitung sind jedoch zu empfehlen. |
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne genauere Informationen zu.