Motorrad

Fahrzeuge
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Klasse A (unbeschränkt)
– (alle) Krafträder (auch mit Beiwagen)
– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit von mehr als 15 kW und weitere dreirädrige Fahrzeuge
Mindestalter
Klasse A2: 18 Jahre
Klasse A:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
Prüfungen
theoretische und praktische Prüfung
Theoretische Ausbildung
12 Grundstoffthemen (bei Erweiterung 6 Grundstoffthemen)
4 Sonderunterrichte Motorrad
Praktische ausbildung
Übungsstunden nach individuellem Bedarf
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz der Klasse A1)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten
Sonderfahrten mit Vorbesitz A1
Seit Januar 2013 kann die Beschränkung ohne Fahrschulausbildung durch Abnahme einer praktischen Prüfung gelöscht werden. Einige Fahrstunden zur Vorbereitung sind jedoch zu empfehlen.
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz der Klasse A2)
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten
Sonderfahrten mit Vorbesitz A2
Seit Januar 2013 kann die Beschränkung ohne Fahrschulausbildung durch Abnahme einer praktischen Prüfung gelöscht werden. Einige Fahrstunden zur Vorbereitung sind jedoch zu empfehlen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne genauere Informationen zu.

Fahrschule Achim Müller GmbH
Schule
für Berufskraftfahrer

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