LKW, Klassen C und CE

Hinweis:
Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrer von Lkw über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im gewerblichen Güterverkehr zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Befähigungsprüfung bei der IHK ablegen. Sollten Sie Interesse an einer Lkw-Fahrausbildung haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung, um Ihren individuellen Ausbildungsbedarf zu klären.
Mindestalter
21 Jahre (18 Jahre in Verbindung mit einer Berufsausbildung)
Klasse C
Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
Praktische ausbildung
Übungsstunden nach individuellem Bedarf
Sonderfahrten C
(3*) Überlandfahrten
2 (1*) Autobahnfahrt
3 (1*)Beleuchtungsfahrten
*bei Vorbesitz Klasse C1
Sonderfahrten C bei gemeinsamen Erwerb
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
keine Beleuchtungsfahrten
Klasse CE
Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger
Praktische ausbildung
Übungsstunden nach individuellem Bedarf
Sonderfahrten CE
5 (3*) Überlandfahrten
2 (1*) Autobahnfahrt
3 (1*)Beleuchtungsfahrten
*bei Vorbesitz Klasse C
Sonderfahrten CE bei gemeinsamen Erwerb
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne genauere Informationen zu.

Fahrschule Achim Müller GmbH
Schule
für Berufskraftfahrer

Karlsplatz 20
42105 Wuppertal

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