LKW, Klassen C und CE
Hinweis: |
Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrer von Lkw über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im gewerblichen Güterverkehr zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Befähigungsprüfung bei der IHK ablegen. Sollten Sie Interesse an einer Lkw-Fahrausbildung haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung, um Ihren individuellen Ausbildungsbedarf zu klären. |
Mindestalter |
21 Jahre (18 Jahre in Verbindung mit einer Berufsausbildung) |
Klasse C |
Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse |
Praktische ausbildung |
Übungsstunden nach individuellem Bedarf |
Sonderfahrten C |
(3*) Überlandfahrten |
2 (1*) Autobahnfahrt |
3 (1*)Beleuchtungsfahrten |
*bei Vorbesitz Klasse C1 |
Sonderfahrten C bei gemeinsamen Erwerb |
3 Überlandfahrten |
1 Autobahnfahrt |
keine Beleuchtungsfahrten |
Klasse CE |
Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger |
Praktische ausbildung |
Übungsstunden nach individuellem Bedarf |
Sonderfahrten CE |
5 (3*) Überlandfahrten |
2 (1*) Autobahnfahrt |
3 (1*)Beleuchtungsfahrten |
*bei Vorbesitz Klasse C |
Sonderfahrten CE bei gemeinsamen Erwerb |
5 Überlandfahrten |
2 Autobahnfahrten |
3 Beleuchtungsfahrten |
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne genauere Informationen zu.