LKW, Klassen C1 und C1E
Klasse C1 |
Hinweis: |
Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrer von Lkw über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im gewerblichen Güterverkehr zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Befähigungsprüfung bei der IHK ablegen. Sollten Sie Interesse an einer Lkw-Fahrausbildung haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung, um Ihren individuellen Ausbildungsbedarf zu klären. |
Fahrzeuge |
Lkw über 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse |
Praktische Ausbildung |
Übungsstunden nach individuellem Bedarf |
Sonderfahrten C1 |
3 Überlandfahrten |
1 Autobahnfahrt |
1 Beleuchtungsfahrt |
Sonderfahrten C1 bei gemeinsamen Erwerb |
1 Überlandfahrten |
1 Autobahnfahrt |
keine Beleuchtungsfahrten |
Klasse C1E |
Hinweis: |
Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrer von Lkw über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im gewerblichen Güterverkehr zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Befähigungsprüfung bei der IHK ablegen. Sollten Sie Interesse an einer Lkw-Fahrausbildung haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung, um Ihren individuellen Ausbildungsbedarf zu klären. |
Fahrzeuge |
Lkw über 3,5 bis 7,5 Tonnenzulässiger Gesamtmasse mit Anhänger |
Praktische Ausbildung |
Übungsstunden nach individuellem Bedarf |
Sonderfahrten C1E |
3 Überlandfahrten |
1 Autobahnfahrt |
1 Beleuchtungsfahrt |
Sonderfahrten C1E bei gemeinsamen Erwerb |
3 Überlandfahrten |
1 Autobahnfahrten |
2 Beleuchtungsfahrten |
Mindestalter |
18 Jahre |
Prüfungen |
theoretische und praktische Prüfung, Abfahrtkontrolle |
Theoretische Ausbildung |
12 Grundstoffthemen (bei Erweiterung 6 Grundstoffthemen) |
6 Sonderunterrichte Lkw |
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne genauere Informationen zu.