Landwirtschaft
Mindestalter |
16 Jahre |
Klasse L |
landwirtschaftliche Zugmaschinen Höchstgeschwindigkeit 40 km/h |
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils Höchstgeschwindigkeit 25 km/h |
jeweils mit Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
Prüfungen |
theoretische Prüfung |
Theoretische ausbildung |
12 Grundstoffthemen |
2 Sonderunterrichte |
Praktische ausbildung |
Übungsstunden nach individuellem Bedarf |
keine |
Klasse T |
landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h |
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h</p> |
jeweils auch mit Anhängern |
Prüfungen |
theoretische und praktische Prüfung, Abfahrtkontrolle |
Theoretische ausbildung |
12 Grundstoffthemen |
4 Sonderunterrichte |
Praktische Ausbildung |
Übungsstunden nach individuellem Bedarf |
keine Sonderfahrten |
Abfahrtkontrolle nach individuellem Bedarf |
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne genauere Informationen zu.